Rahmenbedingungen
- Beschäftigungverhältnis mit Mehraufwandentschädigung
- Die Zuweisung erfolgt durch das Landratsamt Meißen, Dezernat Arbeit und Beschäftigung, Jobcenter Meißen und dem Ausländeramt Meißen
- kein Arbeitsrechtsverhältnis
- wöchentliche Arbeitszeit 20 - 30 Stunden
- Voraussetzung für den Einsatz ist der Arbeitslosengeld II - Bezug
- Die Einsatzgebiete sind in der Stadt Meißen
- Arbeitsgelegenheit nach § 5 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden